EnEV Energieeinsparverordnung

EnEV: Erhöhte Anforderung an den Wärmeschutz

Kaum zu glauben: Der Energieverbrauch durch Wohngebäude macht in Deutschland fast 50% aus. Dieser soll mit Hilfe der EnEV (Energieeinsparverordnung) verringert werden. Deshalb fordert die EnEV beim Neubau oder der Erneuerung von Außenbauteilen den Nachweiß des Wärmeschutzes. Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung sind in der EnEV erstmals in einer Verordnung zusammengeführt. Das gesamte Gebäude wird mit seiner Anlagentechnik als Einheit betrachtet und der rechnerische Primär- Energiebedarf ermittelt. Dieses wird aktuell bei Neubauten in einem Energiebedarfsausweis dokumentiert. Für Altbauten gab es bisher keine Dokumentationspflicht für den rechnerischen oder tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Dieses ändert sich zukünftig unter bestimmten Umständen mit Einführung des Energiepasses, vereinzelt auch als Hauspass bezeichnet.

Baum

”Und was verbraucht Ihr Haus? ”-       der Energiepass zeigt es schwarz auf weiß

Was für Kühlschränke und andere Haushaltgeräte schon gängige Praxis ist, wird ab Januar 2006 auch für Gebäude Pflicht: Die Dokumentation der “Energie- effizienzklasse”. Denn die EU-Gebäuderichtliene verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden ain Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises darf 10 Jahre nicht überschreiten. Zudem sind dem Energiepass Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.

Ennergiepass

Für bestehende Gebäude ergeben sich nach der Verordnung zusammen- gefasst folgende Änderungen der Anforderungen und Nachrüstpflichten:

  • Verschärfung der energetischen Anforderungen bei wesentlichen Än- derungen an Bauteilen, d. h. wenn diese erneuert, ersetzt oder erst- malig eingebaut werden (z.B. Außenputzflächen) und dabei mindes- tens 20% der jeweiligen Bauteilflächen in gleicher Orientierung (Him- melsrichtung) betroffen sind.
  • Verschärfung der Anforderungen an Gebäudeerweiterungen an 30m²
  • Modernisirung überalteter Heizkessel
  • Dämmung von obersten, nich begehbaren, zugänglichen Geschoss- decken
  • Dämmung von Warmwasserleitungen

Wir Profi-Verarbeiter sind über die EnEV bestens im Bilde und informieren Sie, was speziell bei der von Ihnen geplanten Sanierungsmaßnahme zu berücksichtigen ist. Sprechen Sie uns an!

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